Geschäftsbedingung (AGB)
 

ADSL Sound & Light
Die nachstehend genannten Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Mietfrist mit dem Kunden von ADSL Sound & Light. Abmachungen, die von den AGB abweichen, sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung von ADSL Sound & Light gültig.
1. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag, dies entspricht 24 Stunden. Auf dem Mietvertrag wird die Dauer festgehalten.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt zustande durch:
die Unterschrift auf dem Mietvertrag, eine schriftliche Zusage per E-Mail,
oder eine schriftliche Bestätigung via Messenger-Dienst wie z. B. WhatsApp, sofern diese auf ein konkretes Angebot von ADSL Sound & Light Bezug nimmt. Mit einer solchen Bestätigung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB in vollem Umfang. Eine Bestellung per E-Mail oder WhatsApp auf Grundlage eines schriftlichen Angebots gilt als verbindlich.
3. Berechtigung und Gültigkeit
Der Mietende ist zwingend volljährig sowie handlungsfähig und unterschriftsberechtigt. Bei der Warenabholung muss auf Verlangen ein Ausweis vorgelegt werden.
4. Benutzung vom Mietmaterial
Änderungen am Mietmaterial sind strikt untersagt. Der Mietende hat das gesamte Equipment von ADSL Sound & Light sorgfältig und fachgerecht zu gebrauchen. Alle Weisungen, die vom Personal von ADSL Sound & Light vorab geschult werden, müssen vom Mieter zwingend eingehalten werden. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden, ist ADSL unverzüglich zu benachrichtigen (Mail: [email protected], Tel: +41 79 479 39 69).
5. Schäden am Mietobjekt
Alle Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Mieter schadenersatzpflichtig angerechnet. Alle Kosten, die für Reparatur oder Neuanschaffung bei ADSL Sound & Light entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Vorgängige Schäden werden bei der Übergabe des Materials schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet.
6. Gefahrenübergabe
 Die Gefahrenübergabe entsteht ab der Lieferung durch ADSL Sound & Light oder ab der Lagerausgabe. Bei der Rückgabe oder Abholung erlischt diese umgehend.
7. Eigentum
Das gesamte Mietequipment und Zubehör ist und bleibt Eigentum von ADSL Sound & Light oder Sublieferanten. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen sind gegenüber ADSL Sound & Light unwirksam.
8. Gewährleistung der Funktion
ADSL Sound & Light stellt zum Mietzeitpunkt funktionstüchtige Materialien bereit. ADSL kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Material zum vereinbarten Zeitpunkt durch technische Defekte oder höhere Gewalt nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht. Deshalb verzichtet der Kunde ausdrücklich auf allfällige Schadenersatzforderungen.
9. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden bis zum Totalverlust, die zwischen Übergabe und Rückgabe durch z. B. Witterung, unsachgemässe Bedienung, Nichteinhalten von Normen oder Diebstahl entstehen. ADSL Sound & Light übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an fremden Geräten oder infolge der Nutzung. Folgeschäden sind ausgeschlossen. Reparaturen erfolgen ausschliesslich durch Fachfirmen. Ersatzgerätekosten während Reparaturzeit sind durch den Mieter zu übernehmen.
10. Eventabsage und Verschiebung
Bei Absagen aufgrund schlechter Witterung, zu wenig Besuchern oder fehlendem Personal erfolgt keine Rückerstattung. Stellt ADSL Sound & Light bei Auslieferung fest, dass das Equipment nicht fachgerecht bedient werden kann, kann der Vertrag vor Ort aufgelöst werden. Die Anfahrt wird voll verrechnet, Schadenersatzforderungen sind je nach Situation möglich.
11. Untervermietung
Die Untervermietung sowie Vertragsübertragung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
12. Steuern, Bewilligungen und Konzessionen
Der Mieter ist für die Einholung und Bezahlung sämtlicher Gebühren (SUISA, MwSt., Konzessionen etc.) verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der Mieter die volle Haftung, auch bei Pfändung oder Konfiszierung des Materials.
13. Versicherung
Die Versicherung des gesamten Materials und Zubehörs gegen Feuer-, Wasser-, Vandalismus-, Diebstahl- und Elementarschäden ist Sache des Mieters. Auf Wunsch kann über ADSL Sound & Light eine passende Eventversicherung vermittelt werden. Die Vermittlungspauschale beträgt CHF 10.–.
14. Diebstahl
Bei Diebstahl oder Verlust ist unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und ein offizieller Polizeirapport einzureichen.
15 Sachschäden am Mietobjekt
Der Kunde haftet vollumfänglich für während der Mietzeit entstandene Sachschäden. Der Schaden ist ADSL unverzüglich zu melden. Eigene Reparaturversuche durch den Mieter sind untersagt.
16. Annullierung des Mietvertrages 
Eine Annullierung ist nur schriftlich gültig. Ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Zusage durch den Kunden gemäss Angebot oder unterzeichneter Vertrag gelten folgende Stornobedingungen:

  • Innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Zusage: kostenlos
  • Nach 14 Tagen bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des gesamten Mietbetrags
  • Ab 30 Tage bis 20 Tage vor Mietbeginn: 50 % des gesamten Mietbetrags
  • Ab 20 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des gesamten
  • Mietbetrags Bereits erbrachte Leistungen, vorbereitende Arbeiten und speziell   beschafftes oder angefertigtes Mietmaterial werden in jedem Fall vollständig verrechnet.

17. Rückgabe Mietmaterial
Die vom Vermieter festgelegte Mietdauer ist vom Mieter strikt einzuhalten. Innerhalb von sieben Tagen nach Wareneingang wird das Material geprüft. Schäden oder Reparaturen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
18. Verspätung und Nichteinhaltung
 Wird das Mietmaterial nicht zum vereinbarten Termin retourniert, verlängert sich die Miete automatisch. Jede weitere angefangene 24h wird zum Listenpreis verrechnet.

19. Zahlung der Miete 

a. Privatkunden und Selbstabholer 

a.1 Zahlung bei Abholung
Privatkunden und Selbstabholer haben den gesamten Mietbetrag bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Die Zahlung kann in bar, per TWINT oder mit Kreditkarte erfolgen. 

a.2 Keine Zahlung auf Rechnung
Eine Zahlung auf Rechnung ist für Privatkunden grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Voraus und der ausdrücklichen Zustimmung durch ADSL Sound & Light. 

a.3 Folgen verspäteter oder ausbleibender Zahlung
Wird der Mietbetrag nicht fristgerecht bei Übergabe beglichen, ist ADSL Sound & Light berechtigt, die Herausgabe der Mietgegenstände zu verweigern.
Ein Anspruch auf Reservierung oder Übergabe der Mietgegenstände besteht in diesem Fall nicht. 

b. Firmenkunden und Behörden 

b.1 Allgemeine Mietzahlungen und Zahlungsarten
Firmen und Behörden können den Mietbetrag grundsätzlich auf Rechnung begleichen, sofern ADSL Sound & Light dies schriftlich bestätigt und eine ausreichende Bonität gegeben ist. 

Alternativ ist eine Zahlung auch per TWINT, Kreditkarte oder in bar möglich – sowohl bei Übergabe der Mietgegenstände als auch vor Ort am Veranstaltungstag, insbesondere bei optionalen Zusatzdienstleistungen.
 Die gewünschte Zahlungsart ist im Voraus bekanntzugeben und – sofern nicht anders vereinbart – vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu leisten. 

b.2 Dienstleistungen mit Lieferung und Betreuung
Bei Leistungen mit Lieferung oder technischer Betreuung durch ADSL Sound & Light gelten folgende Zahlungsbedingungen: 

  • 50 % des Rechnungsbetrags sind unmittelbar nach schriftlicher Auftragsbestätigung fällig.
  • Die verbleibenden 50 % sind spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

b.3 Zahlung nach dem Event
Für Behörden sowie regelmässige Geschäftskunden kann eine Zahlung auf Rechnung mit Zahlungsziel von 10 Kalendertagen nach Veranstaltungsende vereinbart werden, sofern dies im Voraus schriftlich bestätigt wurde. 

b.4 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist ADSL Sound & Light berechtigt, die Herausgabe der Mietgegenstände oder die Leistungserbringung zu verweigern oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
Bleibt eine Zahlung oder Rückmeldung trotz Mahnung aus, kann der Auftrag storniert werden. ADSL Sound & Light behält sich in diesem Fall das Recht auf Schadensersatz vor. 

Als Schadensersatz gelten insbesondere: 

  • bereits angefallene Aufwendungen und Materialkosten,
  • entgangener Gewinn,
  • Personal- und Logistikkosten,
  • sowie gegebenenfalls entstandene Ausfallentschädigungen gegenüber Dritten.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, ebenso der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden. 

20. Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug erfolgt nach der ersten Mahnung eine zweite Mahnung mit CHF 20.– Mahngebühr. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
21. Mietkaution
ADSL Sound & Light kann eine Mietkaution verlangen (mind. CHF 100.–). Diese wird bei pünktlicher und schadenfreier Rückgabe vollständig zurückerstattet. Bei Lieferung und Installation ist der gesamte Betrag inkl. Kaution im Voraus oder vor Ort zu zahlen.
22. Datenschutz
Kundendaten werden nur intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. E-Mails werden unverschlüsselt versendet. ADSL übernimmt keine Haftung für die Datenübertragung via Internet.
23. Vorzeitige Rückgabe
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung der Mietkosten.
24. Nutzung von Bildmaterial
ADSL Sound & Light darf Bildmaterial von Events (ohne erkennbare Personen) zu Werbezwecken nutzen, sofern der Mieter nicht ausdrücklich widerspricht.
25. Anwendbares Recht
Einzelne ungültige Klauseln beeinträchtigen nicht die Gesamtgültigkeit. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

ADSL Sound & Light
c/o Adrian Dürlewanger
Alte Landstrasse 15
CH - 8800 Thalwil
 
Tel +41 79 479 39 69.
[email protected]

 www.adslsoundandlight.com
 
 

AGB-Gültigkeit und Preise der Geräte (Stand 05. April 2025)